Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit mir abgeschlossenen Vertrages. Beide Vertragsparteien unterwerfen sich dem österreichischen Recht, insbesondere auch bei Lieferungen aus dem und in das Ausland. Eine Bestellung wird erst wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
2. Aufträge, Offerte, Preise
- Aufträge die über Vertreter oder mündlich bzw. telefonisch erteilt werden, gelten erst mit meiner schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Neben- oder Zusatzvereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von mir schiftlich bestätigt werden.
- Erstellte Offerte sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
- Die Annahme von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
- Die Preise der von mir verkauften Geräte, Ersatzteile und des Zubehörs verstehen sich freibleibend und werden zu den jeweiligen Tagesnotierungen berechnet.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen mein Eigentum. Verfügungen über diese Geräte während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig. Wird über meine Geräte dennoch vom Käufer verfügt oder werden diese weiter veräußert, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf allfällige Kaufpreis- oder Benützungsentgeltsforderungen des Kunden gegen jeden Dritten. Die Forderungen gelten sofort nach Entstehung als an mich unwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, mir bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt auf mein Verlangen jederzeit seine Abnehmer mitzuteilen und unbeschadet meiner darüber hinausgehenden Befugnisse auf meine Aufforderung seinen Abnehmern die erfolgte Abtretung an mich unverzüglich bekannt zu geben. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der von mir verkauften Geräte durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und mich unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes binnen 24 Stunden zu verständigen.
4. Zahlungsbedingungen
- Zahlungen netto Kassa. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 8 % über dem Basiszinssatz verrechnet.
- Unvereinbarte Abzüge oder Aufrechnungen von mir nicht anerkannten oder nicht fälligen Gegenforderungen sind unzulässig. Bei Kontokorrentverrechnung werden Zahlungen auf die jeweils am längsten fällige Schuld und zwar in der Reihenfolge Zinsen, Kosten, Kapital angerechnet.
5. Lieferfristen
- Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung rechtsverbindlich geworden ist, jedoch nicht früher, als alle vom Besteller zu machenden endgültigen Angaben für die Ausführung der Bestellung vorliegen.
- Bei Lieferverzug hat mir der Käufer mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen zu stellen.
- Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, sonstiger Betriebsstörungen, Ausstände usw., und zwar gleichgültig, ob sich diese Vorgänge bei mir oder beim Zulieferer ereignen. Die Einhaltung der Lieferfrist hat auch die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Voraussetzung.
- Versandkosten gehen zu Lasten des Empfängers, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Montage- und Serviceleistung
- Montage- und Serviceleistungen werden von der, von mir gesondert beauftragten, Partnerfirma bzw. einem Subunternehmen durchgeführt und, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart, gesondert verrechnet. Diese Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des beauftragten Unternehmers, sodass diesbezüglich keinerlei Haftung bzw. Gewährleistung und Garantie übernommen wird.
- Nicht im Montageumfang inbegriffen sind: Maurer- bzw. Stemmarbeiten sowie Elektro-, Wasser- und Gasinstalltionen.
7. Gewährleistung
- Für alle verkauften Geräte leiste ich: vollen Materialersatz innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. Innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung erfolgt auch der Arbeitsaufwand kostenlos. Ich gewährleiste, dass bei Anschluss an die vorgeschriebene Spannung sowie bei einwandfreien Spannungsverhältnissen und richtiger Bedienung, vorschriftsmäßiger und fachgemäßer Installation durch den konzessionierten Fachbetrieb die im Prospekt angegebenen Leistungen und Funktionen erfüllt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass keinerlei Eingriffe von unbefugter Hand vorgenommen und die geltenden Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Für Garantiearbeiten außerhalb meiner Geschäftszeiten gilt ausschließlich kostenloser Materialersatz. Arbeitszeit und Fahrtkosten werden verrechnet.
- Für eventuelle kleine Schäden und Fehler, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, wird von uns keine Haftung übernommen. Der Käufer hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Ware mit eingeschriebenem Brief zu beanstanden.
- Bei geringfügigen Abweichungen von bis zu max. 10 % von den Naturmaßen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Diese gelten als akzeptiert und stellen keinen Mangel dar.
8. Transportschäden
- Bei etwaigen Transportschäden ist sofort die Ausstellung eines Schadensprotokolls (Bahn, Post, Spediteur) zu veranlassen. Die Ware ist bei Übernahme sofort auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen. Im Schadensfall ist die Art der Beschädigung am Frachtbrief vom Frachtführer bestätigen zu lassen.
- Bei der Anerkennung der Mängel verpflichte ich mich, nach Rücklieferung der beanstandeten Waren an mich, in angemessener Frist mangelfreie Ersatzware zu liefern.
- Ergibt sich bei der Rücksendung von Geräten, dass die Beanstandungen zu Unrecht erfolgt sind, so bin ich berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung zu verrechnen.
9. Retouren
Rückwaren werden nur angenommen, wenn vorher über die Rücknahme eine Vereinbarung getroffen wurde.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird das für Straßburg örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Auf sämtliche Rechtsgeschäfte ist österreichisches Recht anzuwenden, auch für Lieferungen aus dem und in das Ausland.
- Ist der Käufer Nichtkaufmann im Sinne des Unternehmergesetzbuches, so gelten die Bestimmungen des Unternehmergesetzbuches als vereinbart, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen abgeändert sind.
Christoph Fraueneder Gastro- und Kältetechnik, Fürst-Salm-Straße 23, 9341 Straßburg